Drei Fahrradstraßen für Bruck

Die Stadt Fürstenfeldbruck hat einen weiteren Schritt in Richtung Fahrradfreundlichkeit unternommen. Dafür ist in den folgenden Straßen eine sogenannte Fahrradstraße angeordnet worden, um diese Bereiche für den Radverkehr sicherer und attraktiver zu machen:

- Starenweg

- Kirchstraße zwischen Einmündung Schulweg und Theresianumweg

- Gartenstraße, Weiherstraße und Amperleite.

Die Markierung und Beschilderung erfolgt jetzt nach und nach.

Was ist eine Fahrradstraße?

Fahrradstraßen werden dort eingerichtet, wo viel Radverkehr vorhanden ist, erwartet wird oder gebündelt werden soll. Eine Fahrradstraße ist den Radfahrenden vorbehalten. Die Fahrradstraße ist mit einem quadratischen weißen Schild mit einem Fahrrad auf blauem Kreis und der Aufschrift „Fahrradstraße“ sowie Piktogrammen auf der Fahrbahn gekennzeichnet. Das Ende der Fahrradstraße signalisiert ein ähnliches schwarz-weißes, durchgestrichenes Schild. Sind entsprechende Zusatzzeichen angebracht, dürfen andere Fahrzeuge diese auch nutzen.

Warum Fahrradstraßen?

Die Stadt Fürstenfeldbruck hat im Juli 2019 beschlossen, den Radverkehrsanteil von 16 (2017) auf 25 Prozent bis zum Jahr 2025 zu steigern. Durch Fahrradstraßen können attraktive Verbindungen für den Radverkehr geschaffen werden - so kommen Radfahrende schneller und sicherer zum Ziel. Die drei vorgenannten Straßenzüge sind Bestandteile des Basisnetzes im Radwegekonzept des Landkreises Fürstenfeldbruck und wichtige Hauptverbindungen im Radverkehrsnetz der Stadt. Dieser Tatsache trägt die Neuregelung nun Rechnung.

Welche Regeln gelten?

In Fahrradstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und alle Verkehrsteilnehmer müssen ihre Geschwindigkeit an die der Radlerinnen und Radler anpassen. Im Starenweg sind Mofas und Anlieger, in der Kirchstraße und im Gebiet Gartenstraße/Weiherstraße/Amperleite ist Kfz-Verkehr zugelassen. Das ist durch ein entsprechendes Zusatzschild gekennzeichnet. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Radfahrende dürfen nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Andere Fahrzeuge dürfen Fahrradfahrer zwar überholen, müssen aber auch hier mindestens 1,5 Meter Abstand halten. An Kreuzungen und Einmündungen gilt nach wie vor die Vorfahrtsregel rechts vor links, wenn es nicht anders geregelt ist. Motorisierte Verkehrsteilnehmer dürfen nur in den dafür vorgesehenen, bisher auch schon bestehenden Bereichen parken. Im Starenweg wird ein circa 100 Meter langer Parkstreifen mit der Beschränkung Parken für drei Stunden zwischen 18 und 24 Uhr eingerichtet.

Die Vorteile für Radfahrende

Radfahrende dürfen nebeneinander fahren und damit steigen die Kommunikationsmöglichkeiten. Da in der Kirchstraße und im Gebiet Gartenstraße/Weiherstraße/Amperleite auch vorher bereits eine Tempo 30-Zone angeordnet war, ändern sich die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten nicht. Das Radfahren bei diesen zugelassenen Geschwindigkeiten ist sicherer und stressfreier als bei zum Beispiel 50 km/h. Für die Anwohner ändert sich nicht viel, im besten Fall sinkt der Verkehrslärm, wenn die Fahrzeuge hinter den Radfahrern herfahren und somit keine 30 km/h erreichen.

Eröffnung der Fahrradstraßen

Die Fahrradstraße in der Kirchstraße wird am 16. September um 9.30 Uhr im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche feierlich durch Oberbürgermeister Erich Raff symbolisch eröffnet. Hierzu sind alle interessierten Bürger*innen und Vertreter*innen der Presse herzlich eingeladen. Die Kirchstraße ist jederzeit befahrbar, lediglich ist mit kurzzeitigen Einschränkungen durch Markierungsarbeiten zu rechnen.

Die beiden anderen Fahrradstraßen werden nach Fertigstellung der Beschilderung und Markierung durch den Bauhof (wahrscheinlich im August oder September) automatisch für den Verkehr frei gegeben. Auch hier kommt es nur zu kurzzeitigen Einschränkungen für die Verkehrsteilnehmer.

Wo können weitere Fahrradstraßen entstehen?

Mit der Einrichtung dieser Fahrradstraßen können erste Erfahrungen im Stadtgebiet gesammelt und dann gegebenenfalls weitere mögliche Strecken identifiziert werden, die sich für eine Fahrradstraße eignen würden“, erklärt Radverkehrsbeauftragte Claudia Gessner. Wir freuen uns über entsprechende Hinweise und Rückmeldungen per E-Mail an claudia.gessner@fuerstenfeldbruck.de.

 

Fotos: Green City




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Stadt Fürstenfeldbruck
Hauptstr.31
82256 Fürstenfeldbruck

Stand: 03/28/2024
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