Radfahrstreifen Äußere Schöngeisinger Straße

Die bisherige stadtauswärtige Radverkehrsführung auf der mit ca. 11.500 Kfz/24h belasteten Fahrbahn oder einem viel zu schmalen, für Radverkehr freigegebenen, Gehweg entlang der Äußeren Schöngeisinger Straße entsprach weder den Anforderungen aus den gängigen Richtlinien noch den Ansprüchen der Brucker Radfahrenden.

Als fahrradfreundliche Kommune hat sich die Stadt Fürstenfeldbruck zum Ziel gesetzt, den Radverkehrsanteil bis zum Jahr 2025 von bisherigen 16 auf 25 Prozent zu steigern. Eine gute Radinfrastruktur ist neben der Information, der Kommunikation und dem Service eine der vier Säulen, die zur Radverkehrsförderung beitragen.

Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Tiefbau hat deswegen Ende 2020 - aufbauend auf einem von den Stadträtinnen Dr. Alexa Zierl (damals noch Die PARTEI & FREI, jetzt ÖDP) und Karin Geißler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) im Oktober 2019 eingereichten Sachantrag -  beschlossen, die vorhandene sehr breite Fahrbahn neu aufzuteilen und einen zwei Meter breiten, rot eingefärbten Radfahrstreifen abzumarkieren. Weiterhin sollen die Einmündungsbereiche der Buchenauer Straße und der Senserbergstraße neu gestaltet werden.

Die Planung für dieses Projekt wurde anschließend bei der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums eingereicht, um Fördergelder für die bauliche Umsetzung zu beantragen. Diesem Antrag wurde im März 2021 zugestimmt und die Stadt kann sich nun über 50 Prozent Fördermittel für die voraussichtlichen Baukosten in Höhe von etwa 215.000 Euro freuen („Stadt FFB_Radfahrstreifen in der Äußeren Schöngeisinger Straße“, Förderkennzeichen: 03K16404, Bauzeit: September 2021 bis voraussichtlich Mai 2022, www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen ).

Im September 2021 wurden die weißen Markierungen im gesamten Projektgebiet zwischen dem Knotenpunkt Rothschwaiger Straße/Fürstenfelder Straße/Schöngeisinger Straße und dem Ortsausgang auf einer Länge von ca. 900 Meter aufgebracht. Mit einer durchgezogenen 25 Zentimeter breiten Linie ist der Radfahrstreifen komplett von den Kfz-Spuren abgetrennt und steht somit nur dem Radverkehr zur Verfügung. Ein Radfahrstreifen ist ein für Radfahrer benutzungspflichtiger Sonderfahrstreifen und wird durch das blaue Verkehrszeichen VZ 237 „Radweg“ gekennzeichnet.

Äußere Schöngeisinger Straße: neuer Radfahrstreifen zwischen Rothschwaiger Straße und Buchenauer Straße


Äußere Schöngeisinger Straße: Radfahrstreifen und Mittelinsel nördlich der Einmündung Senserbergstraße


Die Einmündung der Senserbergstraße wurde mit zwei Mittelinseln zur leichteren Überquerung der Schöngeisinger Straße ausgestattet. Hierzu wurde der Linksabbiegestreifen des Kfz-Verkehrs aus Richtung Schöngeising in Richtung Buchenau entfernt und die Flächen umgenutzt. Das Linksabbiegen ist natürlich weiterhin zwischen den beiden Mittelinseln möglich. Der Radverkehr aus der Senserbergstraße kann sich entweder nach links einordnen und zwischen den Mittelinseln hindurch auf den seitlichen gemeinsamen Geh- und Radweg in Richtung Zentrum hochfahren oder er biegt rechts ab. Dort hat der Radfahrende, genau wie die aus dem Zentrum kommenden und in Richtung Schöngeising wollenden Radfahrer, die Möglichkeit auf der Fahrbahn zu bleiben oder über die Mittelinsel auf den für Radverkehr frei gegebenen Gehweg zu wechseln.

Äußere Schöngeisinger Straße: Blick aus Richtung Senserbergstraße


Im Bereich der Buchenauer Straße wurde Richtung Buchenau bis kurz vor die Einmündung Im Eichgärtl ein Schutzstreifen markiert. In die Gegenrichtung steht ab der Einmündung Abt-Führer-Straße weiterhin der seitliche, nicht benutzungspflichtige Radweg zur Verfügung. Die Radfahrenden haben somit die Wahlmöglichkeit, ab hier den Radweg zu benutzen und in der Folge die Schöngeisinger Straße vom Seitenbereich her zu überqueren oder sie verbleiben auf der Fahrbahn und ordnen sich dann auf die kurz vor der Kreuzung beginnenden Schutzstreifen ein und überqueren die Schöngeisinger Straße auf der Fahrbahn.

Äußere Schöngeisinger Straße: Blick aus Richtung Buchenauerstraße


Leider ist es zu Lieferverzögerungen bei der roten Markierungsfarbe gekommen, so dass es in diesem Jahr nicht mehr möglich ist, den Radfahrstreifen komplett einzufärben.

Die weiße Markierung ist jedoch diejenige, die verkehrsrechtlich wirksam ist, so dass der Radfahrstreifen ab sofort vom Radverkehr genutzt werden kann. Um die Zuordnung des Radfahrbereiches auch in diesem Übergangszustand noch leichter erkennbar zu machen, wurden an den Stellen, an denen der Radfahrstreifen oder die Schutzstreifen (in den Einmündungsbereichen) beginnen noch Fahrradpiktogramme aufgebracht.

Roteinfärbung fertiggestellt

Anfang August 2022 wurde der Radfahrstreifen nun auch endlich komplett rot eingefärbt. In den folgenden Wochen folgten dann noch die Rad-Piktogramme und die zugehörigen Richtungspfeile. Die Stadt Fürstenfeldbruck freut sich über diese tolle Verbesserung für den Radverkehr, wünscht allen dort entlang Radelnden viel Freude und gute Fahrt und bedankt sich beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (Nationale Klimaschutzinitiative) für die Fördergelder.

Bei Fragen oder Anmerkungen steht Ihnen die Radverkehrsbeauftragte der Stadt Fürstenfeldbruck Claudia Gessner gern zur Verfügung (08141- 281 4116, claudia.gessner@fuerstenfeldbruck.de).   

Äußere Schöngeisinger Straße: Beginn der Roteinfärbung mit Schutzstreifen.


Äußere Schöngeisinger Straße: Blick stadtauswärts kurz vor der Einmündung Senserbergstraße.


Äußere Schöngeisinger Straße: Blick aus Richtung Buchenauer Straße.


Äußere Schöngeisinger Straße: Blick aus Richtung Senserbergstraße.







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Stadt Fürstenfeldbruck
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82256 Fürstenfeldbruck

Stand: 03/28/2024
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