Einbahnstraßen - nicht automatisch geöffnet!



Einbahnstraßen sind dazu da, den Kfz-Verkehr zu lenken und die Verkehrsbelastung in einem bestimmten Gebiet zu beschränken. Leider sind von dieser Verkehrsregelung auch Radfahrer betroffen. Doch seit der Novelle der Straßenverkehrsordnung im Jahr 1997 dürfen bestimmte Einbahnstraßen für den Radverkehr in der Gegenrichtung geöffnet werden. Dies erspart den Radfahrern lästige Umwege und macht das Radfahren damit attraktiver. Dass diese Maßnahme verkehrssicher ist, zeigen die positiven Erfahrungen im ganzen Bundesgebiet.

Zu erkennen sind geöffnete Einbahnstraßen an folgenden Verkehrszeichen. Das blaue Einbahnstraßen-Schild ist mit einem Zusatzschild 'Radfahrer im Gegenverkehr' versehen und das rote 'Einfahrt verboten'-Schild mit einem Zusatzschild 'Radfahrer frei'. In Fürstenfeldbruck ist z.B. die Philipp-Weiß-Straße so geöffnet.

Beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Weitere Informationen zum Verhalten im Radverkehr erhalten Sie beim:

ADFC, Kreisverband Fürstenfeldbruck
Geschäftsstelle ADFC
Schöngeisinger Straße 22
Fürstenfeldbruck
Telefon: 08141 / 53 54 18
E-Mail: kontakt@adfc-ffb.de
www.adfc-ffb.de


Öffnungszeiten:
in den Monaten März bis Oktober jeden Dienstag vom 18.30 Uhr bis 19.30 Uhr.


 

 




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Stadt Fürstenfeldbruck
Hauptstr.31
82256 Fürstenfeldbruck

Stand: 04/19/2024
Quelle: