Gehwege - aus gutem Grund tabu!


Es lässt sich immer wieder im Stadtverkehr beobachten und nimmt man die Beschwerden von Fußgängern zum Maßstab, tritt es vermehrt auf: das Radfahren auf Gehwegen. Manch einer tut's aus Bequemlichkeit, der andere, weil er sich auf dem Gehweg sicherer fühlt. Für Fußgänger ist es ein Ärgernis, weil sie sich nicht ungestört auf dem Gehweg bewegen können, aber manchmal auch eine Gefährdung, vor allem wenn rücksichtslose Radfahrer mit hohem Tempo und ohne Abstand vorbei sausen.

Dabei ist die rechtliche Lage eindeutig: nur Kinder bis 10 Jahre dürfen auf dem Gehweg Rad fahren. Für alle anderen ist es nur erlaubt, wenn das Zusatzzeichen 'Radfahrer frei' angebracht ist. Und demzufolge tragen Radfahrer auch die Hauptschuld, wenn sie verbotenerweise auf dem Gehweg radeln und es zu einem Unfall kommt.

Auch das subjektive Sicherheitsgefühl trügt: gerade auf Gehwegen sind Radfahrer besonders gefährdet, denn an Kreuzungen, Einmündungen und Grundstückszufahrten wird nicht mit ihnen gerechnet. Und meistens sind diese Bereiche auch nicht übersichtlich gestaltet. Auf der Fahrbahn radelt sich's sicherer. Beherzigen Sie daher bitte folgende Tipps und Verhaltensregeln:

Weitere Informationen zum Verhalten im Radverkehr erhalten Sie beim:

ADFC, Kreisverband Fürstenfeldbruck
Geschäftsstelle ADFC
Schöngeisinger Straße 22
Fürstenfeldbruck
Telefon: 08141 / 53 54 18
E-Mail: kontakt@adfc-ffb.de
www.adfc-ffb.de


Öffnungszeiten:
in den Monaten März bis Oktober jeden Dienstag vom 18.30 Uhr bis 19.30 Uhr.


 

 




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82256 Fürstenfeldbruck

Stand: 04/19/2024
Quelle: