Die Richtung muss stimmen - auch auf Radwegen



Wer kennt das nicht: Die Durchsage im Radio meldet einen Geisterfahrer auf der Autobahn. Wird hier das Fahren entgegen der erlaubten Richtung sofort als gefährlich und verbotswidrig erkannt, wird dies beim Fahren mit dem Fahrrad oftmals ignoriert. Zwar mit deutlich geringerer Geschwindigkeit, dafür aber weitaus häufiger lässt sich die Benutzung eines Radwegs in der falschen Richtung beobachten. Und das meist aus Bequemlichkeit, weil sich Umwege und damit Zeit sparen lassen.

Dabei lauern hier Gefahren: mit Radfahrern aus der falschen Richtung wird nicht gerechnet. So werden Kreuzungen, Einmündungen und Grundstücksausfahrten zu Gefahrenpunkten. Doch auch für entgegenkommende Radfahrer sind die 'Geisterradler' ein Ärgernis, denn die Breite der Radwege ist nur für Einrichtungsverkehr vorgesehen. Ausweichmanöver sind daher erforderlich und diese bergen immer ein Gefahrenpotential. Im Schadensfall muss der 'Geisterradler' voll haften. Das Landgericht Nürnberg/Fürth hat z.B. einen 'Geisterradler' zum Ersatz des vollen Schadens verurteilt, nachdem ein Junge dem 'Geisterradler' auswich und gegen einen Pfosten prallte.

Bitte beachten Sie daher folgende Tipps und Regeln:

Weitere Informationen zum Verhalten im Radverkehr erhalten Sie beim:

ADFC, Kreisverband Fürstenfeldbruck
Geschäftsstelle ADFC
Schöngeisinger Straße 22
Fürstenfeldbruck
Telefon: 08141 / 53 54 18
E-Mail: kontakt@adfc-ffb.de
www.adfc-ffb.de


Öffnungszeiten:
in den Monaten März bis Oktober jeden Dienstag vom 18.30 Uhr bis 19.30 Uhr.


 

 




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82256 Fürstenfeldbruck

Stand: 03/28/2024
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