Wie überholt man Radelnde richtig?

Der Frühling ist da und die Fahrradsaison ist gestartet! Die Stadt Fürstenfeldbruck möchte auch dieses Jahr auf die Überholabstände bei Radfahrenden aufmerksam machen. Ein wichtiges Thema für die Sicherheit und das Wohlbefinden der Radfahrenden. 
Dieser muss nach der Straßenverkehrsordnung innerhalb einer Ortschaft mindestens 1,5 Meter groß sein und ist zwingend bei jedem Überholvorgang eines Radlers einzuhalten. Sollte der Abstand nicht erreichbar sein, muss das Kraftfahrzeug hinter dem Fahrrad herfahren, bis sich eine Gelegenheit zum sicheren Überholen mit ausreichendem Abstand ergibt. Die gilt unabhängig davon, ob ein Schutzstreifen (gestrichelte 12 cm breite, weiße Linie mit 1 Meter Strich und 1 Meter Lücke, Teil der Fahrbahn, darf im Bedarfsfall auch von Kraftfahrzeugen überfahren werden, z.B. im Begegnungsfall mit Lkw oder Bussen) oder ein Radfahrstreifen (durchgezogene 25 cm breite, weiße Linie, darf von Kraftfahrzeugen nicht überfahren werden, ausschließliche Nutzung durch Radverkehr) markiert ist. 

Außerorts ist laut Straßenverkehrsordnung ein Überholabstand von mindestens 2 Metern einzuhalten. Dies ist auf kleineren Landstraßen oder Gemeindeverbindungsstraßen sehr häufig nahezu gleichbedeutend mit der Nutzung der Gegenspur durch das überholende Auto, also ist der Überholvorgang dann nur möglich, wenn kein Gegenverkehr kommt.

Die Stadt bittet alle Autofahrenden, sich an diese Vorschriften zu halten, um die Radfahrenden nicht zu gefährden und ein rücksichtsvolles Miteinander im Straßenverkehr zu ermöglichen.




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Stadt Fürstenfeldbruck
Hauptstr.31
82256 Fürstenfeldbruck

Stand: 04/26/2024
Quelle: