Wie überholt man Radelnde richtig?

Ein ausreichend großer Überholabstand trägt wesentlich zur Sicherheit und zum Wohlbefinden der Radfahrenden bei.

Der Abstand zwischen einem Kraftfahrzeug, das einen Radfahrenden innerhalb einer Ortschaft überholt, muss nach Straßenverkehrsordnung mindestens 1,5 Meter betragen.

Dies gilt unabhängig davon, ob ein Schutzstreifen (gestrichelte Linie als Teil der Fahrbahn, darf im Bedarfsfall auch von Kraftfahrzeugen überfahren werden, z.B., wenn sich Lkw oder Busse begegnen) oder ein Radfahrstreifen (durchgezogene Linie, darf von Kraftfahrzeugen nicht überfahren werden, ausschließliche Nutzung durch Radverkehr) vorhanden ist. Sollte der Abstand nicht eingehalten werden können, muss das Kraftfahrzeug hinter dem Fahrrad herfahren, bis sich eine Gelegenheit zum sicheren Überholen mit ausreichendem Abstand ergibt.

Außerorts ist nach der Straßenverkehrsordnung sogar ein Überholabstand von mindestens zwei Metern festgelegt. Dies ist auf kleineren Landstraßen oder Gemeindeverbindungsstraßen sehr häufig nahezu gleichbedeutend mit der Nutzung der Gegenspur durch das überholende Auto.

Die Stadt bittet darum, diese Vorschriften zu beachten, um die Radfahrenden nicht zu gefährden und ein rücksichtsvolles Miteinander im Straßenverkehr zu ermöglichen.




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